Bleib auf dem Laufenden

Aktuelles und Wichtige Infos

Wir machen eine kurze Herbstpause!

Vom 28. Oktober bis 7. November 2025 ist unser Büro wegen Urlaub geschlossen und leider nicht erreichbar.

Ab Montag, den 10. November, sind wir wieder wie gewohnt für euch da!

Vielen Dank für euer Verständnis und bis bald! 😊

- Weiterhin aber keine Fahrschüler aus Hamburg -

Nächste Theorie Kurse

10.11. - 17.11.2025
12.01. - 19.01.2026
02.02. - 09.02.2026
16.03. - 23.03.2026

Kurszeiten

Montag bis Freitag 18.00 - 21.00 Uhr
Samstags 10.00 - 13.00 Uhr 

Du hast noch kein Erste-Hilfe-Schein?
Das ist kein Problem, wir können dir ENS-Hamburg empfehlen.

Die Kurse finden hier statt

ENS-Hamburg
Holstenplatz 8
22869 Schenefeld

Bitte bring deinen Personalausweis oder Pass mit.

Für weitere Informationen oder für Anmeldung bitte hier klicken.

Benötigte Unterlagen

Für die Erstellung des Führerschein benötigen wir zur Vorlage beim Amt folgende Unterlagen:

  • Biometrische Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis Erste-Ausbildung (in Kopie)
  • Ausweis (in Kopie)
  • ggf. Reisepass inkl. Meldebescheinigung (in Kopie)
  • ggf. BF17 Antrag & Kopie Personalausweis und Führerschein der Begleiter

Dauer der Bearbeitung

Im Schnitt dauert die Bearbeitung der VOLLSTÄNDIGEN Unterlagen beim Amt ca. 4-6 Wochen, erst danach können die Prüfungen beim TÜV stattfinden. Es ist also ratsam die Unterlagen rechtzeitig abzugeben.

Ablauf Prüfungen

Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung finden bei der jeweilig zuständigen TÜV-Station statt. Alle Unterlagen und die Adresse bekommt ihr natürlich von uns.

Mit Stil zum Führerschein

Kompetent, freundlich und familiär

Unsere Fahrschulfamilie

Fahrlehrerin Klassen B/BE und A
Marina

Unsere „Chefin“ auf der Straße und im Hintergrund. Sie trägt die Verantwortung und sorgt mit Herz, Erfahrung und einer großen Portion Familiengefühl dafür, dass alles rundläuft.

Bürochefin
Sammy

Das Organisationstalent der Fahrschulfamilie. Immer gut gelaunt, mit einem Lachen im Gesicht und für alle Fragen zuständig.

Fahrlehrerin Klasse B/BE
Cathi

Mit positiver Energie bringt sie euch als Teil unserer Fahrschulfamilie sicher ans Ziel.

Fahrlehrer aller Klassen
Claus

Der erfahrene Profi in der Familie. Heute konzentriert er sich auf die Ausbildung der Klassen B/BE und begleitet euch mit Ruhe und Geduld.

Fahrlehrer Neuzugang B/BE
Alex

Unser Nachwuchs in der Fahrschulfamilie. Mit viel Motivation, Neugier und einem herzlichen Lächeln startet er in seine Ausbildung und unterstützt das Team auf seinem Weg zum Fahrlehrer.

Fahrschulhund
Haily

Unser flauschiges Familienmitglied auf vier Pfoten. Sie liebt Streicheleinheiten und sorgt für gute Laune. 

Das sagen unsere Fahrschüler/innen

Bewertungen

Mandy-Kim Wahlen

Ganz tolle Fahrschule ... Marina und Claus sind super Fahrlehrer mit viel Geduld und Humor. Ich würde immer wieder hier her gehen ... Nur zu empfehlen <3 ...

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Özkan Atik

Sehr gute Fahrschule, kompetent, nett, zuverlässig und ganz wichtig, ehrlich! Bald dann hier den Motorradführerschein. Freue mich schon darauf.

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BAKALUIGI

Ganz lieben Dank an Marina, Franzi und Claus! Nur dank euch konnte ich diese Ausbildung so schnell erfolgreich beenden

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Stemnitz 01

Alle sind immer sehr sehr nett besten Dank an Marina und Franzi die mir den Führerschein ermöglicht haben ich war schon an vielen Fahrschulen und das ist mit Abstand die beste!

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Anna Maria Valodimou

Eine tolle Fahrschule mit super sympatischen Fahrlehrern (/Personal) und fairen Preisen. 
Nochmal vielen Dank an Marina und Claus, die mich mit viel Geduld und Humor ausgebildet haben.

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Leon Rüpcke

Klasse Fahrschule, alle sehr nett, nur weiter zu empfehlen! Danke für alles!

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Ausbildungsklasse B & BE
VOLVO XC40 D3
Ausbildungsklasse B & BE
VOLVO XC40 T4

(Automatik)

Ausbildungsklasse B & BE
VW Golf VII
Ausbildungsklasse A
Honda CB F 650
Ausbildungsklasse A1
HONDA MSX 125
Ausbildungsklasse A2
HONDA CB 500
AUSBILDUNGSKLASSE BE
Anhänger
Führerschein
KLASSE B/B F17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Führerschein
KLASSE BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Führerschein
KLASSE AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Führerschein
KLASSE A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Führerschein
KLASSE A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Führerschein
KLASSE A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

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